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01.02.2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) und die vielen Fragen

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz läutet die Umstellung auf klimafreundliches Heizen ein.
Seit dem 1.1.2024 gilt also: weg von fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Gebäudeenergiegesetz. Die Fragen werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr beantwortet.

 

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Funktionsfähige Öl-/Gas-Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben und repariert werden.
Spätestens ab dem Jahr 2045 muss jedoch eine Umstellung auf erneuerbare Energien oder ein Anschluss an ein Wärmenetz erfolgen.

 

Kann ich noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen lassen?

Wenn Sie eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen wollen, müssen Sie sich zwingend beraten lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie alle Alternativen und Kostenszenarien kennen und auf eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere durch steigende CO2-Preise hingewiesen werden. Dieses Beratungsprotokoll ist für die Vorlage bei Ihrem Schornsteinfeger erforderlich.

 

Bekomme ich eine staatliche Förderung?

Wenn Sie eine Heizungsanlage installieren lassen, die Ihr Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien versorgt, erhalten Sie eine staatliche Förderung.

Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Elektro-Wärmepumpen
  • Wärmepumpen-Hybridheizungen
  • Biomasseheizungen. 
  • Solarthermische Anlagen
  • Brennstoffzellenheizungen


   Für Öl- oder Gasheizungen erhalten Sie keine Förderung.

  

Wo beantrage ich die Förderung?

Förderanträge für die Heizungsumstellung müssen ab diesem Jahr nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.  

 https://www.kfw.de

 

Ab wann kann ich einen Förderantrag stellen?

Das Formular für die Antragstellung wird voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) freigeschaltet.

 

Kann ich mit dem Heizungstausch beginnen, bevor ich die Förderung beantrage?

Sie können bis zum 31. August 2024 mit dem Heizungstausch beginnen und den Antrag bis zum 30. November 2024 einreichen. Ab dem 1. September müssen Sie den Antrag vor dem Heizungstausch stellen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Für alle erneuerbaren Heizungsarten gibt es grundsätzlich einen Zuschuss von 30 Prozent. Für eine Wärmepumpe, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Zusätzlich erhalten Sie einen Beschleunigungsbonus von 20 Prozent, wenn Sie Ihr altes Heizsystem vor 2029 austauschen. 

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr erhalten 30% einkommensabhängigen Bonus.

Insgesamt ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich.

    Details zur BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE finden Sie hier:   Förderübersicht

 

Kann ich mit der Förderung sicher rechnen?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Förderung kann nur beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.


Kategorie: förderung